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20.3.24

 

Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Jahreshauptversammlung 2024 des Turnverein
Rielasingen 1900 e.V. am Freitag, den 26.04.2024 im Hotel Krone ein

 

Tagesordnung

 

 

 

02.05.23

 

Bericht der Jahreshauptversammlung unserer ersten Vorsitzenden Marianne Heimberg findert ihr

 

hier

 

 

24.03.23

 

Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Jahreshauptversammlung 2023 des Turnverein
Rielasingen 1900 e.V. am Freitag, den 28.04.2023

um 19.00 Uhr im Hotel Krone in Rielasingen

 

Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte:
- 1. Vorsitzende
- Finanzverwaltung und Kassenprüfer
- Berichte aus den Bereichen und Abteilungen
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung der Vorstandschaft
- Vorstand ohne Finanzverwalterin
- Finanzverwalterin
6. Neuwahlen gemäß Satzung:
- 1. Vorstand
- Schriftführer
7. Bestätigung der Beisitzer und
Kassenprüfer
8. Mitgliedsbeiträge
9. Ehrungen
10. Aktivitäten / Veranstaltungen 2023
11. Anträge
12. Sonstiges


Die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte können bis zum 24.04.2023 schriftlich oder
per E-Mail an den 1. oder 2. Vorstand beantragt werden.
Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Jahreshauptversammlung 2023 begrüßen zu dürfen.
Gäste sind herzlich willkommen!
Mit sportlichen Grüßen
Marianne Heimberg
1. Vorsitzende, Tel. 07731/51867
Mail: 1.vorstand@turnverein-rielasingen.de
Tel. Geschäftsstelle: 07731/319768, Mail:
geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de

 

04.07.22

 

Bericht 1. Vorstand zur Jahreshauptversammlung 2022

 

 

01.06.22

 

Liebe Vereinsmitglieder,

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Jahreshauptversammlung 2022 des Turnverein Rielasingen 1900 e.V.

 

am Freitag, den 01.07.2022

um 19.00 Uhr

im Hotel Krone in Rielasingen

 

Tagesordnungspunkte:

 

 

Die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte können bis zum 27.06.2022 schriftlich oder per E-Mail an den 1. oder 2. Vorstand beantragt werden.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Jahreshauptversammlung 2022 begrüßen zu dürfen. Gäste sind herzlich willkommen!

Mit sportlichen Grüßen

Marianne Heimberg

1. Vorsitzende, Tel. 07731/51867

Mail: 1.vorstand@turnverein-rielasingen.de

Tel. Geschäftsstelle: 07731/319768, Mail:

geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de

 

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03.04.22

Corona Verordnung Sport Aufgehoben

Die bisherige Corona Verordnung Sport wurde aufgehoben.

Das Tragen einer Maske in Innenräumen ist nicht mehr vorgeschrieben jedoch zu empfehlen.

 

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22.02.2022

Anpassung der Verordnung zurück zum 3 Stufigen Warnsystem

Basistufe: Keine Einschränkiungen

Warnstufe: 3G

Alarmstufe 2G

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29.Januar.2022

Anpassung- neue Verordnung- Änderung in den Stufen

Basisstufe: Innen 3G, Außen ohne Einschränkungen

 

Warnstufe: Innen 3G, Außen: 3G

 

Alarmstufe I: Innen 2G, Außen: 2G

 

Alarmstufe II: Innen 2G+, Außen 2G

 

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23.Januar.2022

Wer nur einmal mit Johnson und Johnson geimpft ist zählt nicht mehr als vollständig Imunisiert und fällt somit aus der 2G Regelung. Man benötigt eine Auffrischungsimpfung um wieder als 2G zu zählen. Danach gelten die Regeln vom 31.12.2021 siehe unten.

 

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31.Dezember 2021

Ausnahmen zur 2G+ Regel definiert

Die Ausnahmeregelung vom 6. Dezember zählt nicht mehr, ab sovort gilt folgende Ausnahmeregel:

 

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

 

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06.Dezember 2021

Ausnahmen zur 2G+ Regel definiert

Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

 

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

 

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03.Dezember 2021

Anpassung- neue Verordnung - System mit 4 Stufen

Anpassung der Alarmstufe II. Änderungen gültig ab 4.12.21

 

Basisstufe:                 Innen 3G, Außen ohne Einschränkungen

Warnstufe:                 Innen 3G nur mit PCR- Test, Außen: 3G

Alarmstufe I:              Innen 2G, Außen: 3G nur mit PCR-Test

Alarmstufe II:              Innen 2G+, Außen: 2G

 

Ausnahmen von fer 2G+- Beschränkung

 

- Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben.

- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums,

  einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule –

  gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

  (Benötigen einen negativen Antigen Schnelltest)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). 

  (Benötigen einen negativen Antigen Schnelltest)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°

  (Benötigen einen negativen Antigen Schnelltest)

- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021

   eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021). 

   (Benötigen einen negativen Antigen Schnelltest)

 

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung

 

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums,

  einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der

  Schule)

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test

  erforderlich)

 -Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis

  notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

  (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

 

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25. November 2021

Neue Verordnung - System mit 4 Stufen

Zu dem 3 Stugfigen Alarmsystem kommt eine 4. Stufe die Alarmstufe II hinzu, für den Bereich Sport ändert sich bei dieser Stufe nicht im Verglich zur Alarmstufe I.

 

Basisstufe:                 Innen 3G, Außen ohne Einschränkungen

Warnstufe:                 Innen 3G nur mit PCR- Test, Außen: 3G

Alarmstufe I und II:   Innen 2G, Außen: 3G nur mit PCR-Test

 

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung

 

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums,

  einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der

  Schule)

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test

  erforderlich)

 -Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis

  notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

  (negativer Antigen-Test erforderlich)

- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine

  Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

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18. September 2021

Neue Verordnung - System mit 3 Stufen 

 

Ab sofort gilt ein 3- Stufiges Warnsystem

 

Basisstufe: Innen 3G, Außen ohne Einschränkungen

Warnstufe: Innen 3G nur mit PCR- Test, Außen: 3G

Alarmstufe: Innen 2G, Außen: 3G nur mit PCR-Test

 

 

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung

 

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums,

  einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der

  Schule)

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test

  erforderlich)

 -Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis

  notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

  (negativer Antigen-Test erforderlich)

- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine

  Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

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16. August 2021

Neue Verordnung - 3G-Regel für Innenräume !!!

Neue Verordnung - in den Hallen gilt ab 16.08.2021 die 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 5 Jahre bzw. bis zur Einschulung (auch wenn sie dann bereits 6 oder 7 Jahre alt sind) und für alle Schüler bis 18 Jahre gilt: Als Testnachweis gilt der Schülerausweis !!!  

Diese Regel gilt auch bereits in den noch laufenden Sommerferien.

Weitere Ausnahme: Keine Testpflicht im Freien - unsere Leichtathleten können also wie bisher trainieren.

Einige Gruppen trainieren sowieso noch draußen, auch im Handball wird teilweise draußen trainiert.

 

Bitte informiert Euch bei den entsprechenden Übungsleitern, was zu beachten ist bzw. wie das Training abläuft.

Unser Hygienekonzept ist zwingend einzuhalten, die Dokumentation der Daten ist Pflicht und der 3G-Nachweis 

wird von den Trainern konsequent kontrolliert.

Die Kontaktdaten der einzelnen Trainer der Gruppen findet Ihr auf unserer Homepage unter den jeweiligen

Bereichen aufgeführt.

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29. Juni 2021

Training in den Hallen startet - ohne Vorlage eines Tests !!!

Wir sind Inzidenzstufe 1 (unter 10) und dürfen wieder in den Hallen trainieren - ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl und ohne Test !!!

Parallel läuft immer noch unser Online Training in verschiedenen Gruppen, teilweise Outdoor Training im Stadion und ab dieser Woche läuft unser Hallentraining wieder an, die Gruppen starten nach und nach.

Bitte informiert Euch bei den entsprechenden Übungsleitern, ob Online-Training, Outdoor- oder Hallentraining stattfindet.

Gerne leiten wir Eure Anfragen auch von der Geschäftsstelle aus entsprechend weiter.

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14. Juni 2021

Outdoor Training im Station gestartet

 

OUTDOOR TRAINIEREN BEREITS VERSCHIEDENE GRUPPEN IM STADION - Bitte informiert Euch bei den entsprechenden Übungsleitern, ob Online-Training oder Outdoor-Training stattfindet. Gerne leiten wir Eure Anfragen auch in der Geschäftsstelle entsprechend weiter.

 

Wir starten auch zeitnah in den Hallen, die Vorbereitungen sind voll im Gange. Ab 14.06.2021 haben wir für unsere Gruppen offiziell die Freigabe erteilt, es gibt jedoch folgende Auflagen gem. Verordnung für den Sport in den Hallen:

 

- begrenzte Teilnehmerzahl (10 m² pro Person)

- Teilnahme nur für Genesene, vollständig geimpfte Personen oder mit tagesaktuellem negativem Testnachweis (max. 24 h alt, die bestätigten Bescheinigungen von den Schulen gelten jedoch 60 h).

 

Informationen gibt es bei den jeweiligen Übungsleiter*innen bzw. in der Geschäftsstelle.

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4. Mai 2021

Info zu den Berichten aus den Gruppen für die Mitgliederversammlungen

 

Die Berichte aus den Gruppen der einzelnen Bereiche und Abteilungen für 2019 und 2020 finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Gruppen (ist noch nicht vollständig, wir arbeiten daran). Wir lassen Ihnen diese aber auch gerne per Mail zukommen oder Sie können in der Geschäftsstelle eine gedruckte Version einsehen.

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19. April 2021

Mitgliederversammlungen 2020 und 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder,

 

allen Widrigkeiten zum Trotz halten wir an der verschobenen Mitgliederversammlung für 2020 weiter fest. Ebenso werden wir im Anschluss daran, also am gleichen Tag, nur zu späterer Uhrzeit, die Mitgliederversammlung für 2021 abhalten.

 

Hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2020 und 2021 am

 

Montag, den 10.05.2021

um 19.00 Uhr (für 2020) und direkt

anschießend ca. ab 20.30 Uhr (für 2021) 

 

ein.

 

Allerdings tragen wir den allgemein geltenden Anordnungen und Einschränkungen Rechnung und nutzen die besondere gesetzliche Möglichkeit, diese Veranstaltung nur in virtueller Form (Video-/Telefonkonferenz) durchzuführen.

 

Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie an unseren Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 teilnehmen möchten. Dies ist nur möglich, wenn Sie sich dazu anmelden, und zwar spätestens bis zum 06.05.2021 (am einfachsten per E-Mail oder telefonisch, Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Einladung).

 

Tagesordnung 2020 (Beginn um 19.00 Uhr):

  1. Begrüßung

  2. Totenehrung

  3. Berichte: 2. Vorsitzender, Finanzverwalterin und Kassenprüfer

  4. Aussprache zu den Berichten

  5. Entlastung Vorstand ohne Finanzverwalterin, Entlastung Finanzverwalterin

  6. Neufassung der Satzung (siehe unten) und Abstimmung Satzung sowie "Reservebeschluss"

  7. Anträge der Mitglieder

  8. Sonstiges

Für 2020 steht eine Neufassung der Satzung an, die von der Mitgliederversammlung genehmigt werden muss. Es muss einiges ergänzt werden, auch begründet auf der aktuellen Situation, um für die Zukunft gesetzeskonform zu sein.

 

Der Entwurf der neuen Fassung der Satzung (mit Kennzeichnung der Änderungen durch blaue Schrift) sowie die bestehende „alte“ Fassung wird an die uns bekannten E-Mail-Adressen versandt, ebenso können Sie diese auf unserer Homepage www.turnverein-rielasingen.de einsehen (unter dem Menüpunkt "Geschäftsstelle - Satzung") oder eine gedruckte Version in der Geschäftsstelle anfordern. Bitte lesen Sie diese vorab durch. Fragen hierzu können wir an der Versammlung gerne beantworten

 

Wahlen stehen an – eigentlich für 2020 die Wiederwahl des 2. Vorstandes Thomas Welte sowie der Finanzverwalterin Sabine Wieland, jeweils für 2 Jahre. Der Einfachheit halber werden wir jedoch die Wahlen erst in der Mitgliederversammlung 2021, die direkt an die MV 2020 anschließt, abhalten.

 

Tagesordnung 2021 (Beginn ab ca. 20.30 Uhr):

  1. Begrüßung

  2. Totenehrung

  3. Berichte: 2. Vorsitzender, Finanzverwalterin und Kassenprüfer sowie aus den Bereichen und Abteilungen

  4. Aussprache zu den Berichten

  5. Entlastung Vorstand ohne Finanzverwalterin, Entlastung Finanzverwalterin

  6. Neuwahlen gem. Satzung (siehe unten)

2. Vorstand und Finanzverwalterin für 1 Jahr

1. Vorstand und Schriftführer für 2 Jahre

  1. Bestätigung der Beisitzer und Kassenprüfer

  2. Ehrungen

  3. Aktivitäten / Veranstaltungen 2021

  4. Anträge der Mitglieder

  5. Sonstiges

Wir werden den 2. Vorsitzenden sowie die Finanzverwalterin situationsbedingt für nur 1 Jahr wählen und im gleichen Zuge die Neuwahlen 2021 für folgende Posten auf 2 Jahre vornehmen: Kai Welte wird das Amt des Schriftführers abgeben an Jan Anderlik. Weiterhin sind wir sehr froh, eine Kandidatin für den 1. Vorsitz gefunden zu haben! Marianne Heimberg wird dieses Amt übernehmen. Sie wird sich während der Mitgliederversammlung vorstellen – wir empfinden es als Glücksgriff für den Verein! Sie ist seit vielen Jahren als Übungsleiterin mit 4 Gruppen aktiv und immer da, wenn es etwas zu helfen gibt! Seien Sie gespannt!

 

Hier noch Informationen zum Ablauf: Der Vorstand wird einen Online-Konferenzraum bereitstellen und allen Mitgliedern, die sich angemeldet haben, spätestens am Tage der Versammlung die Zugangsdaten zukommen lassen. Diese einmaligen, nur zur Teilnahme an der Online-Versammlung vergebenen Zugangsdaten werden per E-Mail versandt. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben, erhalten diese auf Wunsch rechtzeitig, spätestens zwei Tage vor der Versammlung per Briefpost. Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.

 

Die Abstimmungen erfolgen Online während der Versammlung über ein Portal, das für jeden einfach zu verstehen ist. Um aber Unklarheiten zu beseitigen und für alle, die keine Erfahrung damit haben, die Unsicherheit zu nehmen, werden wir einen „Test-Termin“ anbieten:

 

„Online-Probe“ am Dienstag, 04.05.2021 um 19.00 Uhr.

 

Der Link für diesen „Test“ kann über die Geschäftsstelle angefordert werden (per E-Mail oder telefonisch). Sie können sich mit diesem Link einfach einwählen vom PC, Tablet, Handy oder direkt über den Browser. Wir werden Sie dort erwarten, um Fragen zu beantworten und zeigen, wie einfach die Abstimmungen funktionieren.

 

Noch einige wichtige Hinweise bezüglich des Datenschutzes:

 

  1. Die Abstimmungen werden offen erfolgen (wie bei der Präsenzveranstaltung sonst auch – nur statt mit Handzeichen mit einem „Klick“), jedoch sind die Namen nur für den Vorstand sichtbar, nicht für die anderen Teilnehmer der Versammlungen. Bei Online-Versammlungen erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Protokollierung der Beschlüsse in Form von Computer-Logfiles, die in Papierform vom Vorsitzenden des Vereins zu unterzeichnen sind. Zusätzlich zur Protokollierung der Logfiles ist über die Versammlung ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Das ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

  2. Die Teilnehmerlisten, die wir nach dem Gesetz führen müssen, werden wir vorbereiten, da sich alle schriftlich anmelden müssen. Anhand dieser werden wir kontrollieren, wer sich tatsächlich einwählt und diese zum Protokoll archivieren. Dies entspricht der Liste, auf der Sie sonst während der Versammlung sich eintragen und unterschreiben müssen.

  3. Wir werden die Versammlungen aufzeichnen. Dies ist für uns wichtig, um im Nachgang wichtige Einwände oder auch Fragen zu protokollieren bzw. bearbeiten zu können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um Mitteilung im Falle einer Wortmeldung. Dann werden wir die Aufnahme stoppen und Ihren Wortbeitrag schriftlich protokollieren.

Die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte oder Wahlvorschläge für die Vorstandsposten können bis zum 04.05.2021 schriftlich oder per E-Mail an den Vorsitzenden beantragt werden. Der Vorsitzende bestimmt nach Ablauf dieser Frist die endgültige Tagesordnung, falls es Änderungen gibt und macht diese bekannt. Ansonsten bleibt die mit dieser Einladung erstellte Fassung aktuell.

 

Wir freuen uns darauf, Sie in ungewohnter Form bei unserer MV für 2020 und 2021 begrüßen zu dürfen.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Thomas Welte

2. Vorsitzender

Tel. 01737017833 / Mail: vorstand@turnverein-rielasingen.de

Tel. Geschäftsstelle: 07731 / 319768, Mail: geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de

 

 

   Tagesordnung MV 2020                              Tagesordnung MV 2021

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16. März 2021

Geschäftsstelle wieder offen

Unsere Geschäftsstelle ist ab Donnerstag, dem 18.03.2021 wieder geöffnet, wie gewohnt von 17.00 - 19.00 Uhr. Selbstverständlich sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten (Eintritt nur jeweils 1 Person,

Desinfektion der Hände und vor allem Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske).

 

Zusätzlich können gerne auch Einzeltermine vereinbart werden.

 

Bei Fragen - oder für eine Terminvereinbarung - sind wir gern auch telefonisch oder online für euch da.

Meldet euch unter:

E-Mail: geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de

Tel.: 07731/319768 (Den Anrufbeantworter hören wir mehrmals pro Woche ab und rufen zurück.)

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ONLINE TRAINING STARTET ab Januar 2021 !!!

 

Wir sind jetzt in der glücklichen Lage, Online Training über Microsoft Teams anzubieten!

 

Der TV Rielasingen möchte mit einem neuen Weg seinen Mitgliedern die Möglichkeit geben, weiter am Training teilzunehmen – wenigstens von zu Hause aus. Einige Übungsleiterinnen des TVR haben bereits einige Stunden Online-Training über Microsoft Teams angeboten. Die erste „Testphase“ ist gelungen, so dass wir dies nun allen Mitgliedern anbieten möchten. Wer Mitglied im TVR ist, kann selbstverständlich an jeder angebotenen Stunde kostenlos teilnehmen. Das Training findet über das Portal von Microsoft Teams statt. Wer mitmachen möchte, benötigt eine E-Mail-Adresse, eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät mit Kamera (PC, Laptop, Tablet oder auch Smartphone). Die Teilnahme kann über den Browser erfolgen, es muss kein Programm/App installiert werden!

Die Anmeldung ist ab sofort per Mail unter geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de möglich. Weitere Informationen für die erstmalige Benutzung von Teams sowie die Einladung mit dem erforderlichen Link erhalten alle Teilnehmer nach der Kontaktaufnahme zugesandt.

 

Der TV Rielasingen freut sich schon sehr, wenn die Sportstätten wieder geöffnet werden dürfen und der Sportbetrieb in den Hallen sowie auf der Leichtathletik-Anlage endlich wieder aufgenommen werden kann.

Bis dahin finden die folgenden Online-Angebote statt

 

 Online Angebote 2021

 

Nichtmitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen, beim Training teilzunehmen, zu „schnuppern“ – und natürlich dabei zu bleiben, wenn es gefällt.

Bei Interesse, Fragen bzw. mehr Informationen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, am besten per E-Mail unter geschaeftsstelle@turnverein-rielasingen.de oder telefonisch unter 07731/319768 (bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, wir rufen schnellstmöglich zurück).

 

Mary Heimberg ist jetzt auch gestartet mit Online-Training! Sie macht für alle ihre 4 Gruppen gemeinsam eine Stunde donnerstags von 18.30 - 19.30 Uhr. Alle Mitglieder sowie Nichtmitglieder sind willkommen! (Anmeldung siehe oben).

 

Rope Skipping hat sich von Montag auf Mittwoch verschoben, Kinder-Yoga pausiert (siehe Plan).

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02. November 2020

Allgemeine Information Nr. 6 zu Covid 19

 

Liebe Athletinnen und Athleten, liebe Eltern, liebe Übungsleiter/Innen,

 

leider hat die Regierung erneut einen Lockdown "Light" beschlossen, dies betrifft auch den Vereinssport. Bis mindestens 10. Januar 2021, vermutlich aber noch einiges länger, dürfen wir nicht trainieren und die Hallen und Sportanlagen sind geschlossen.

Auch unsere Geschäftsstelle bleibt solange leider geschlossen, es können jedoch Einzelgesprächstermine vereinbart werden.

 

Sobald die Corona Verordnung es wieder zulässt, werden wir hier bzw. die Übungsleiter/innen in ihren Gruppen informieren. Unser Hygienekonzept steht ja, so dass wir jederzeit nach den aktuellen Vorgaben beginnen können.

 

Wir wünschen Euch bis dahin alles Gute -  macht Individualsport alleine oder zu zweit (das ist ja erlaubt) - und vor allem: bleibt gesund (das soll keine Floskel sein, sondern ein Herzenswunsch - wir machen uns wirklich Sorgen!).

 

Ihr könnt auch gerne unsere kleinen Videos anschauen (auf der Startseite oder teilweise auf den Seiten der Gruppen) als Anregung für das Training daheim.

 

Bis hoffentlich bald - Herzliche Grüße!

 

Die Vorstandschaft

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17. Juli 2020

Neues Angebot: Kinder Yoga am Montag seit 17.08.2020

Wir konnten Frau Christine Dieckmann für uns als Übungsleiterin gewinnen, die Yoga für Kinder in Form von zwei getrennten Stunden für verschiedene Altersklassen von Kindern anbietet. Bei Interesse einfach in unserer Geschäftsstelle anmelden - telefonisch, persönlich oder per Mail. Es darf natürlich erst 3 Stunden geschnuppert werden, dann erst muss eine verbindliche Anmeldung erfolgen. Ist Ihr Kind bereits im Verein in einer anderen Gruppe angemeldet, ist diese Stunde im Jahresbeitrag enthalten. Dieser beträgt aktuell 65,-- Euro für Kinder bzw. 140,-- Euro für Familien (mind. 1 Elternteil und 1 Kind).

 

Hier die akutellen Zeiten:

 

Montag 15.30 – 16.30 Uhr

Gymnastikraum der Talwiesenhallen

Kinder 4-7 Jahre

 

Montag 16.45 – 17.45 Uhr

Gymnastikraum der Talwiesenhallen

Kinder 8-10 Jahre

 

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13. Juli 2020

Aktuelle Änderung in den Gruppen Mi und Do morgen

Unsere zwei langjährigen Übungsleiterinnen Barbara Schoch und Bettina Neumann wollen kürzer treten und geben 2 bzw. 1 Stunde ihrer beliebten Gruppen ab.

Wir freuen uns, dass es fast nahtlos weitergehen kann, da wir zwei Nachfolgerinnen gefunden haben!

 

Wir sind so froh, dass eine Stunde von Ilona Herschbach übernommen wird, die Barbara Schoch in der Vergangenheit bereits öfters vertreten hat. Vielen Dank dafür, liebe Ilona!

 

Weiterhin wird Dagmar Wenzler-Beger für unseren Verein als Übungsleiterin neu einsteigen. Wir – und vor allem unsere Teilnehmer/-innen dieser beliebten Gruppen – freuen uns wirklich sehr, dass es weitergeht. Vielen Dank, liebe Dagi, für Deine Bereitschaft und Herzlich Willkommen!

 

Die Kurse werden wie folgt fortgeführt:

 

Mittwoch 10 – 11 Uhr  Talwiesenhalle Gymnastikraum

Rücken I: Fit und gesund (Männer und Frauen)

Übungsleiterin: Ilona Herschbach

 

Start: ab 16. September 2020

Donnerstag 9 – 10 Uhr  Talwiesenhalle Gymnastikraum

Aerobic und mehr „Fit in den Tag“

Übungsleiterin: Dagmar Wenzel-Beger

 

Start: ab 16. Juli 2020

Donnerstag 10 – 11 Uhr  Talwiesenhalle Gymnastikraum

Rücken II: Fit und gesund (Männer und Frauen)

Übungsleiterin: Dagmar Wenzel-Beger

Start: ab 16. Juli 2020

 

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08. Juli 2020

Wichtige Information zu den Beiträgen 2020

 

Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Übungsleiter/Innen,

 

Uns erreichen vereinzelt Nachfragen dazu, ob es dieses Jahr einen Nachlass bei den Beiträgen gibt aufgrund des Trainingsausfalls von ca. 2 - 3 Monaten.

Es ist uns als gemeinnütziger Verein vom Gesetzgeber nicht erlaubt, Beiträge zu kürzen bzw. zurück zu erstatten, da dies eine „Gewinnbeteiligung“ für das Finanzamt darstellt und wir somit unsere Gemeinnützigkeit verlieren würden – d.h. der TVR müsste dann Steuern bezahlen wie ein gewöhn-licher "Geschäftsbetrieb".

Die Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für die Leistungen des Vereins, sondern dienen überwiegend zur Deckung der laufenden Kosten, die ja weiterhin bestehen.

Es ist jedoch erlaubt, auf speziellen Antrag hin einen Teil des Beitrages zu kürzen bzw. zu erlassen, wenn das Mitglied durch seine Unterschrift bestätigt, dass es aufgrund der persönlichen Situation, die durch den Ausbruch von Covid-19 entstanden ist (z.B. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, weniger Verdienst bei Selbstständigkeit u. ä.) zu finanziellen Engpässen gekommen ist. Es ist kein "Beweis" dieser Finanzlage notwendig, aber es muss mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden, dass

dieser Engpass entstanden ist.

Sollte das bei einem von Euch oder aus Eurer Gruppe der Fall sein, dann schickt sie/ihn bzw. kommt persönlich zu uns in die Geschäftsstelle. Dort kann das Formular ausgefüllt werden und dann wird entsprechend weniger Beitrag abgebucht. Wir können dieses Formular auch per Mail zusenden, es muss jedoch im Original mit Unterschrift bei uns in der Geschäftsstelle abgegeben werden (nicht beim Übungsleiter!). Die betroffenen Personen dürfen sich gerne bei uns melden, auch erstmal telefonisch. Dann besprechen wir das weitere Vorgehen.

Bei Rückfragen dürft Ihr Euch selbstverständlich bei uns melden, ob per Mail oder Telefon -

wir werden zeitnah zurückrufen oder -schreiben.

 

Herzliche und sportliche Grüße mit den besten Wünschen

für Euch und unser aller Gesundheit!

 

Die Vorstandschaft

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08. Juli 2020

Allgemeine Information Nr. 5 zu Covid 19

 

Liebe Athleten, liebe Eltern, liebe Übungsleiter/Innen,

 

ganz viele Gruppen haben in den letzten Wochen auf unserer Leichtathletik-Anlage im Freien trainiert. Alle waren froh, endlich wieder mit dem Sport loszulegen! Trotz dem großen Aufwand aufgrund der aktuellen Regeln und gesetzlichen Vorgaben haben ganz viele unser Angebot angenommen. Das hat uns alle sehr gefreut!

 

Nun haben wir ein Hygienekonzept nach der aktuellen Verordnung für das Training in den Hallen erstellt, denn seid 01.07.2020 ist das Training drinnen wieder erlaubt. Auch hier haben bereits einige gestartet bzw. sind von draußen wieder nach drinnen. Weitere werden folgen. Eure Übungsleiter werden auf Euch zukommen, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

 

Wir freuen uns auch sehr darüber, dass sich unsere Gemeinde dazu entschieden hat, alle Hallen über die Sommerferien komplett offen zu lassen für das Training. Es gibt nicht wie sonst 14 Tage komplette Schließung für die Grundreinigung. Alle Gruppen, die dies wollen, dürfen durchgehend trainieren.

Echt toll - vielen Dank dafür, unsere Mitglieder haben einiges nachzuholen!

 

Herzliche Grüße

 

Die Vorstandschaft

28. Mai 2020

Allgemeine Information Nr. 4 zu Covid 19

 

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